ZWECKENTFREMDUNG GELBER SACK
Werte Bürgerinnen und Bürger,
wir möchten Sie freundlich informieren, dass für Grünschnitt eigene Sammelsäcke zu verwenden sind. Die gelben Säcke sind ausnahmslos nur für Leicht- und Verbundverpackungen, wie auf dem Sack beschrieben, zu verwenden.
Bei weitergehender Zuwiderhandlung müssen wir darauf hinweisen, dass dies einen Straftatbestand gem. NÖ AWG darstellt, der mit einer Verwaltungsstrafe bis zu 2.200,- € geahndet wird und zukünftig ausnahmslos zur Anzeige gebracht wird.
Hinweis dazu:
NÖ AWG 1992
§ 12: Getrennte Erfassung von Müll im Pflichtbereich
(1) Wird eine getrennte Erfassung von Müll durchgeführt, sind dementsprechende Müllbehälter vorzusehen. Der getrennte Müll ist in den bereitgestellten Müllbehältern bestimmungsgemäß zu erfassen.
§ 33: Strafen
(2) Die Verwaltungsübertretungen sind von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu € 2.200,-, Verwaltungsübertretungen gemäß Abs. 1 Zif. 2, 3 oder 5 bei Vorliegen erschwerender Umstände, insbesondere im Wiederholungsfall, mit einer Geldstrafe bis zu € 21.800,- zu bestrafen.