Die Tarife für Abfallwirtschaftsgebühr und Abfallwirtschaftsabgabe werden im Bezirk Mödling von der jeweiligen Gemeinde festgelegt. Die entsprechenden Gebührensätze sind in der Abfallwirtschaftsverordnung der Gemeinde ersichtlich.
Die
Abfallwirtschaftsgebühr wird für die Bereitstellung von Abfallwirtschaftseinrichtungen sowie für die Erfassung und die Behandlung von Abfällen herangezogen. Es darf auch ein Bereitstellungsanteil extra ausgewiesen werden für die Bereitstellung von Einrichtungen für die Abfallwirtschaft (z.B. Mülltonnen).
Die
Abfallwirtschaftsabgabe dient zur Beseitigung von gefährlichen Abfällen, widerrechtlichen Ablagerungen und sonstigen Zwecken der Abfallwirtschaft.
Insgesamt muss die Vorschreibung der Abfallwirtschaftsgebühr und -abgabe allerdings kostendeckend für die Gemeinde oder den Gemeindeverband sein.