Auf den Erlagscheinen zur Entrichtung der "Hausbesitzabgaben" wird im Feld "Verwendungszweck" eine Zahlungsreferenznummer angedruckt. Diese dient als eindeutige Zuweisung ihrer Zahlungen. Warum wird diese benötigt und kann die Zuordnung nicht nach Ihrem Namen erfolgen?
… Weil es mehrere Steuerpflichtige Ihres Namens geben kann
… Weil Sie nicht der Eigentümer und damit Steuerpflichtige sind
… Weil Sie für jemanden anderen einbezahlen
… Weil Ihr Abgabenkonto auf eine Eigentümergemeinschaft lautet
… Weil Sie uns sonst keine Details, wie z.B. Kundennummer bekannt gegeben haben
… Weil ….
Sie sehen, es gibt vielerlei Gründe, warum eine Zahlung nicht zugewiesen werden kann. Unsere Buchhalter*innen verbringen leider sehr viel Zeit mit der Suche und Recherchearbeit nach den richtigen Zuweisungen von Zahlungen.
Warum ist die Zahlungsreferenznummer immer anders und nicht gleich wie z.B. bei der EVN?
Das hat mehrere Gründe.
1. Zahlungen müssen Forderungen zugewiesen werden und auf diese
zeitlich referenzieren, was sich nur mit unterschiedlichen Referenznummern bewerkstelligen lässt. Wenn Zahlungsforderungen offen bleiben, sind gesetzlich Mahnungen und Rückstandsausweise zu erstellen, die sich auf exakte Zeiträume beziehen müssen. Schließlich müssen auch zeitabhängige Nebengebühren bei offenen Forderungen in Rechnung gestellt werden. Dies gibt die Bundesabgabenordnung vor.
2. Zahlungen müssen Forderungen
sachlich zugewiesen werden. Grundsätzlich haben Sie ein Abgabenkonto. Stellen Sie sich vor Sie haben neben den Hausbesitzabgaben auch eine Friedhofsgebühr oder eine Abgabe für das Kindergartenessen Ihres Kindes zu entrichten. Wenn Sie nicht den exakten Rechnungsbetrag einzahlen, kann nicht mehr zugewiesen werden, ob Sie eventuell das vorhandene Grab auflassen wollen.