Altstoffsammelinseln dienen uns im nahen Umfeld dazu, gewisse Abfälle bequem und ohne großen Aufwand zu flexiblen Zeiten abgeben zu können. Leider zeigen jüngste Beispiele, dass einige dieses Service missbräuchlich verwenden.
Berichten der Gemeindemitarbeiter zufolge, die für die Reinigung und Instandhaltung der Altstoffsammelinseln (ASI) zuständig sind, werden diese häufig missbräuchlich verwendet. Teilweise werden Abfälle nicht getrennt, teilweise werden andere Abfälle als vorgesehen bei den ASIs abgegeben (z.B. Restmüll, Sperrmüll), teilweise werden Behälter überfüllt oder Abfälle daneben gestellt. Dies hat sich bei zahlreichen Begehungen bestätigt.
Die Bilder sprechen eine eindeutige Sprache….
Solche Verunreinigungen verursachen hohe Kosten für die Allgemeinheit (Reinigung, Entsorgung) und stellen eine Gefahr für Menschen (Öl ist brandgefährlich, Hygienebedingungen Tierkadaver) und Recycling dar.
Was sind die Konsequenzen, wenn man bei solchen Müllsünden erwischt wird?
Wird so ein Vergehen geahndet, wird ausnahmslos Anzeige erstattet!
Strafbestimmungen und -höhen sind im § 33 NÖAWG festgelegt und geregelt.
Der Strafrahmen reicht dabei bis zu 2.200,- € bzw. im Wiederholungsfall bis zu 21.800,- €.