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Altstoffsammelinseln im Bezirk Mödling


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Altstoffsammelinseln (ASI) dienen uns im nahen Umfeld dazu, gewisse Abfälle bequem und ohne großen Aufwand zu flexiblen Zeiten abgeben zu können. Der GVA Mödling unternimmt regelmäßig sogenannte Begehungen um einen Überblick des Zustandes auf den Altstoffsammelinseln (ASI) zu erlangen.
Vorab: Das Sammelsystem im Bezirk Mödling funktioniert vorbildlich. Aber natürlich gibt es an einigen Punkten noch Verbesserungspotential.
Teilweise werden Abfälle nicht getrennt, oder andere Abfälle als vorgesehen bei den ASIs abgegeben (z.B. Restmüll, Sperrmüll), teilweise werden Behälter überfüllt oder Abfälle daneben gestellt.

Ein Punkt, der vor allem auffällt, ist die Entsorgung von Kartonagen an den Sammelinseln. Kartonagen sollten prinzipiell an den jeweiligen Altstoffsammelzentren (ASZ) entsorgt werden. Sollte es sich um Kleinmengen halten, sollten die Kartonagen zusammengefaltet werden. Ein Karton, der nicht gefaltet ist, verbraucht im Behälter unnötig viel Platz, welcher für die nächsten Bürger*innen fehlt.

Dies hat sich bei zahlreichen Begehungen bestätigt. Um die Sammlung wieder dahin zu führen, dass sie ökologisch und ökonomisch Sinn macht, sind Maßnahmen erforderlich. Wesentlichen dabei ist es, die Nutzer der ASIs zu motivieren, diese sauber zu halten und ordentlich zu führen.

Dem GVA Mödling ist bewusst, dass die Corona-Zeit dieses Problem noch weiter verschärft hat. Die Bürger*innen befinden sich vermehrt zu Hause, bestellen und konsumieren mehr. Dadurch sind die Sammelinseln im Bezirk stärker belastet als z.B. letztes Jahr.

Ist die getrennte Sammlung von Abfällen verpflichtend? Wo steht das?
Der relevanteste Gesetzestext dazu ist das NÖ Landes AWG.
Im § 1 Abs. 1 ist die Abfalltrennung in sämtlichen Zielen und Grundsätzen subsummiert:

- Schädliche und nachteilige Einwirkungen auf Mensch, Tier und Pflanze …] sowie
- Emission von Luftschadstoffen müssen so gering wie möglich gehalten werden
- Ressourcen müssen geschont werden
- Stoffliche Verwertung mit geringem Gefährdungspotential
- Keine Ablagerung von gefährlichen Abfällen

Was passiert, wenn ich es nicht mache, was sind die Konsequenzen? Und wo steht das?
Wenn ein Gesetz nicht eingehalten wird, ist mit Strafen zu rechnen.
Strafbestimmungen und -höhen sind im § 33 NÖAWG festgelegt und geregelt. Der Strafrahmen reicht dabei bis zu 2.200,- € bzw. im Wiederholungsfall bis zu 21.800,- €.
Ein Strafverfahren wird über eine Anzeige bei der Umweltrechtsabteilung der BH Mödling eingeleitet.






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